Was man unter Privatpersonen nicht verkaufen darf
Redaktion Okazio
Kurz erklärt
Manches darf nicht verkauft werden, auch nicht unter Privatpersonen, auch nicht in gutem Glauben. Die Liste ist nicht willkürlich: Sie folgt dem, was das Schweizer Recht verbietet, wofür das Medium eines Inserats verantwortlich ist und was ein Käufer nicht überprüfen kann.

Verboten, ohne Ausnahme
Waffen und Gleichgestelltes. Feuerwaffen, Munition, wesentliche Waffenbestandteile. Bewilligungspflichtige Hieb- und Stichwaffen, Abwehrsprays, Taser. Sprengstoffe und Feuerwerk der stärksten Kategorien.
Betäubungsmittel, Vorläuferstoffe, Produktionsmaterial und Hanf mit einem THC-Gehalt von 1 % oder mehr.
Rezeptpflichtige Medikamente und implantierbare Medizinprodukte.
Tabak, Nikotinprodukte und E-Zigaretten. Das Tabakproduktegesetz verbietet in seiner 2025 verabschiedeten Revision Werbung für diese Produkte im Internet, ausser auf Websites mit Alterskontrolle — und ein Inserat ist Werbung. Die Revision soll Anfang 2027 in Kraft treten; okazio wendet sie schon jetzt an. Es ist das einzige Verbot auf dieser Liste, dessen Grund das Medium selbst betrifft.
Geschützte Arten, Elfenbein, Trophäen, CITES-Produkte.
Gestohlene Ware und Gegenstände ohne nachweisbare Herkunft — auch ein als gestohlen gemeldetes Handy oder Velo.
Fälschungen und gefälschte Echtheitszertifikate. Eine Kopie zu verkaufen, ist verboten, auch wenn sie als solche bezeichnet wird.
Amtliche Dokumente: Kontrollschilder, Ausweise, Diplome, Identitätsdokumente.
Personendaten, Adressdateien, Kontaktlisten.
Digitale Konten, Abonnemente, Softwareschlüssel, die ohne Berechtigung weitergegeben werden.
Zahlungsmittel: Bankkarten, Checks, Kryptowerte, Kredite, Finanzdienstleistungen. Geschenkkarten und Gutscheine. Geldspiele, Wetten, Lotterielose.
Pornografische Inhalte und sexuelle Dienstleistungen.
Organe, Gewebe, Blutprodukte, Muttermilch.
Erlaubt, aber unter Bedingungen
Alkohol darf verkauft werden. Die Pflicht entsteht bei der Übergabe: Der Verkäufer muss das Alter des Käufers prüfen. Eine Website ist bei der Übergabe nicht dabei, und deshalb ist das Inserat selbst erlaubt.
Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika: versiegelt und nicht abgelaufen.
Nachbildungen, Airsoft und Sammlerwaffen: Das Inserat wird abgelehnt, wenn es den Gegenstand als einsatzfähige Waffe darstellt.
Lebende Tiere: Das Inserat muss von der haltenden Person stammen.
Hunde und Welpen: Siehe den eigenen Ratgeber dazu — das Inserat muss vier Pflichtangaben enthalten.
Der Grundsatz, der den Rest erklärt
Mit drei Fragen lassen sich fast alle Zweifelsfälle entscheiden:
- Richtet sich das Gesetz an den, der übergibt? Dann muss der Verkäufer prüfen — zum Beispiel beim Alkohol.
- Richtet sich das Gesetz an den, der veröffentlicht? Dann ist das Inserat selbst das Problem — beim Tabak.
- Kann der Käufer prüfen, was er kauft? Ein Konto, Daten, ein ohne Berechtigung abgetretenes Recht: nein. Daher das Verbot.
Im Zweifelsfall
Beschreib den Gegenstand ehrlich und veröffentliche das Inserat. Ein zweifelhaftes Inserat wird geprüft, und du bekommst eine Erklärung — das ist besser als ein Gegenstand, der ohne Begründung entfernt wird, und viel besser als ein Verkauf, der dich ins Unrecht setzt.